Steuerstrafrecht

Durch die Abgabe unrichtiger bzw. unvollständiger Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.
Hier ist ein frühes und koordiniertes Vorgehen erforderlich, um Ihre Interessen optimal vertreten zu können.
Durch die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Abgabe einer form- und fristgerechten Nacherklärung (Selbstanzeige) kann bei schnellem und gezieltem Handeln eine strafrechtliche Konsequenz gänzlich vermieden werden.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Vorbereitung, Erstellung, Erklärung und Begleitung von Selbstanzeigen
  • Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
  • Betreuung bei Durchsuchung und Verhaftung
  • Vertretung in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen
  • Anstreben optimierter Verfahrensbeendigung

Über uns


Bähren & Fluhrer, Steuerberater - Rechtsanwälte

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